Wir möchten Sie gerne darüber informieren, welche Fördermöglichkeiten Sie für Ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch nehmen können.
Bildungskonto Land Oberösterreich |
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Dem Neurologischen Bildungszentrum wurde das Qualitätssiegel der oberösterreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verliehen. Für unsere Veranstaltungen kann somit das Bildungskonto des Landes O.Ö. in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
- Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, Personen in Elternkarenz und Wochengeldbezieherinnen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach dem Kinderkarenz die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
- Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- Selbständige Betriebsführerinnen und Betriebsführer
- Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 1.500 Euro brutto beträgt
- Ein-Personen-Unternehmen mit maximal zwei geringfügig Beschäftigten oder zwei Lehrlingen (in Summe max. zwei Personen)
Was wird gefördert?
- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen
- Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren zertifiziert sind, absolviert werden
- 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.
Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gewerbe, Bahnhofplatz 1 zu richten. Für konkrete Detailauskünfte wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Gewerbe Bahnhofplatz 1 4021 LINZ
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Tel (+43 732) 77 20-149 00 Fax (+43 732) 7720-21 17 85 E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at www.ooe.gv.at (Themen-Bildung-Formulare) |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 3)
Das Arbeitsmarktservice Oberösterreich und der Europäische Sozialfonds fördern Schulungen für Beschäftigte. Alle ArbeitgeberInnen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts, politischen Parteien und radikalen Vereinen. Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind förderbar.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
- Alle Frauen (ausgenommen Lehrlinge)
- Männer ab 45 Jahre
die sich während der gesamten Schulungsdauer in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder im Elternkarenzurlaub befinden.
Weitere Voraussetzungen
- Die Förderbegehren sind unbedingt vor Schulungsbeginn bei der Landesgeschäftsstelle des AMS Oberösterreich einzubringen.
- Schulungsmaßnahmen mit einer Ausbildungszeit von weniger als 16 Stunden sind nicht förderbar.
Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt bei der Geschäftsstelle des AMS bzw. unter www.ams-ooe.or.at oder telefonisch 0732/6963 DW 20140, 20141, 20142 oder 20146 E-mail: ams.oberoesterreich@400.ams.or.at
Sonstige Förderungsmöglichkeiten
In Bezug auf weitere Förderungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unser Organisationsbüro. |