KurzzeitwohnenKurzzeitwohnen richtet sich an Personen mit körperlicher Beeinträchtigung oder neurologischer Erkrankung zwischen 15 und 65 Jahren. Dies soll einerseits der Entlastung pflegender Angehörige (z. B. für Urlaub, KH-Aufenthalte, etc.) dienen, andererseits behinderten Menschen Abwechslung vom Alltag, soziale Kontakte mit Betroffenen und eventuell die Erfahrung neuer Perspektiven ermöglichen.
Entsprechend unseren allgemeinen Aufnahmekriterien gilt dieses Angebot nicht für:
- Menschen mit akuter Suchtproblematik
- Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung
- Menschen mit einem ausschließlichen bzw. einem sehr hohen psychosozialen und/oder pädagogischen Betreuungsbedarf
- Menschen mit gravierenden Sinnesbehinderungen (Blindheit, Gehörlosigkeit)
Für Kurzzeitwohnen stehen Einzelgarconnieren in verschiedenen Wohngruppen (bestehend aus einem Wohn-/ Schlafraum, Vorraum, Bad, sowie Balkon oder Loggia) zur Verfügung. Ein elektrisch verstellbares Pflegebett ist Standard.
Zur gemeinschaftlichen Benutzung innerhalb der Wohngruppe gibt es einen Speiseraum mit voll adaptierter Küche, einen Aufenthaltsbereich und ein Pflegebad. Ein TV-Gerät steht für alle BewohnerInnen einer Wohngruppe in einem Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Ein eigenes Gerät für die Garconniere kann gerne mitgebracht werden.
Alle Räumlichkeiten sind selbstverständlich barrierefrei. Zahlreiche elektronische Hilfen ermöglichen ein selbständiges Leben auch bei schwerer körperlicher Behinderung.
Die Speisenversorgung erfolgt am Standort Altenhof. Zum Mittag- und Abendessen werden jeweils 2 Menüs angeboten. Eine Diät kann bei Bedarf ebenfalls zubereitet werden – hierfür ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die MitarbeiterInnen der Wohngruppe übernehmen die individuelle Vorbereitung der Speisen. Obst, Brot, Joghurt und Müsli sowie Getränke sind nahezu jederzeit im Speisesaal vorrätig.
An den anderen Standorten wird das Essen gemeinsam (mit Unterstützung der MitarbeiterInnen) zubereitet bzw. von einem externen Anbieter geliefert (Gallspach).
Unsere MitarbeiterInnen sind sehr bemüht, eine erholsame Atmosphäre zu schaffen und eine möglichst individuelle Pflege und Betreuung zu bieten.
Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass der von zu Hause gewohnte Tagesablauf uneingeschränkt beibehalten werden kann. Pflege- und Betreuungszeiten richten sich nach den freien Kapazitäten der jeweiligen Wohneinheit. Der vorhandene Schwesternruf ermöglicht im Notfall jederzeit die Kontaktaufnahme mit den MitarbeiterInnen. Eine diplomierte Pflegefachkraft im Dorf steht rund um die Uhr für medizinische Notfälle zur Verfügung. Ein individueller Pflege- und Betreuungsplan wird bei Antritt des Aufenthalts vereinbart.
Eine erforderliche medizinische Betreuung während eines Urlaubsaufenthaltes wird bei Bedarf durch praktische Hausärzte aus der regionalen Umgebung gewährleistet.
Gegebenenfalls kann auch an tagesstrukturierenden Arbeits- und Freizeitangeboten teilgenommen werden. Wünsche bezüglich dieser zusätzlichen Angebote können im Zuge der Anmeldung besprochen und vereinbart werden.
Die Kosten für Kurzzeitwohnen entsprechen dem aktuellen, mit der OÖ Landesregierung vereinbarten Tagsatz. Eine Beihilfe auf Kurzzeitunterbringung von den zuständigen Landesregierungen / Behindertenhilfe ist auf Antrag beim Gemeindeamt möglich; eine allfällige Kostenbeitragsleistung wird von der jeweiligen Landesregierung vorgeschrieben.
Information Kurzzeitwohnen
Antrag Kurzzeitwohnen Land OÖ
Anmeldung Kurzzeitwohnen assista
Dieses Angebot ist verfügbar in:
Anmeldung bei Frau Claudia Margesic Kontakt |